BUND Kreisverband Biberach

Insekten im Essen!

Insekten im Essen –
EU erlaubt Beimischung von Insektenpulver

Die europäische Union erlaubt seit dem 24.01.23 EU-weit das Beimischen von Insektenpulver in Lebensmittel. Unter dem Stichwort „Nachhaltigkeit“ sollen sie uns schmackhaft gemacht werden.

Insekten verursachen weniger Treibhausgas-Emissionen, brauchen weniger Platz und haben viele Proteine. Aber deswegen Insekten in Lebensmitteln? Neu ist es nicht. Heuschrecken und Mehlwürmer dürfen in Deutschland schon seit einiger Zeit verkauft werden.

In Fertigprodukten muss es im Zutatenverzeichnis deklariert werden. Aber in Waren, wie z.B. Brötchen, Brot oder anderem Gebäck oder in Restaurants können Sie es nicht so leicht erkennen, ob Insektenmehl darin enthalten ist.

Den folgenden Lebensmitteln darf es beigemischt werden:
z.B. Back- und Teigwaren, Kartoffelerzeugnisse, Snacks wie Chips und Cracker, Nudeln, Kekse, Pizza, Bier, Saucen,
und Fleischersatzprodukte. Laut Verordnung dürfen Kekse bis zu 10 % Mehlwurmmehl enthalten.

Der Besitzer einer Pizzeria erzählte uns (15.02.23), dass er bereits ein Probepäckchen mit Insektenmehl zugeschickt bekommen hat.

Wer es essen mag, darf das auch gerne tun. Es ist aber nicht in Ordnung, wenn es den Menschen untergeschoben wird.

Erfreulicherweise hängen in einigen Bäckereien inzwischen DINA4-Plakate mit einem Text, der besagt, dass sie sich nicht an diesen Neuerungen beteiligen werden. Das ist prima, da man sich dann entscheiden kann, wo man seine Brötchen in Zukunft kaufen möchte.

Auch wir wurden bereits auf dieses Thema angesprochen. Tenor war, dass sich viele Menschen davor ekeln und keine Insekten in ihren Lebensmitteln haben möchten. Auch sind noch viele Fragen offen, so z.B. ob Chitin den Menschen schadet. Ethische Fragen wurden in diesen Gesprächen auch angesprochen.